Zum Inhalt springen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

1.1 Für den zwischen Ihnen als Käufer und uns, der Firma Munich White, Inhaberin Miroslava Winkler, als Verkäufer abgeschlossenen Kaufvertrag über die Lieferung von Waren gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2 Mit der Bestellung akzeptieren Sie die AGB voll und vorbehaltlos. Keine Sonderbedingung ist statt den AGB maβgebend, sofern nicht von Munich White ausdrücklich schriftlich vereinbart. Munich White steht es frei, die AGB regelmäßig zu aktualisieren. Gültigkeit hat immer die zuletzt unterzeichnete AGB des Kunden.

1.3 Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unserer Auftragsbestätigung.

1.4 In unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltene Abbildungen oder Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. So können insbesondere Abbildungen und Fotos sowie Farben von der Wirklichkeit abweichen; für Abweichungen bei den Produktabbildungen unserer Lieferanten und Partner übernehmen wir keinerlei Haftung.

2. Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote, insbesondere solche im Internet, stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Käufer dar, bei uns die Ware(n) im Ladengeschäft zu bestellen bzw. zu kaufen.

2.2 Alle von Ihnen aufgegebenen Bestellungen sind für Sie endgültig und verbindlich vom Augenblick der Aufgabe an. Die Bestellungen sind für Munich White verbindlich, ab dem Datum der Kaufvertragsunterzeichnung.

2.2 Durch die Bestellung des gewünschten Kaufgegenstands in unserem Ladengeschäft gibt der Käufer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Bestelldatum unter Zusendung/Aushändigung einer Auftragsbestätigung in Textform anzunehmen. Die Auftragsbestätigung wird Ihnen hauptsächlich durch E-Mail übermittelt oder aber persönlich ausgehändigt. Nach fruchtlosem Ablauf der in Satz 2 genannten Frist gilt das Angebot als abgelehnt.

2.3 Nach schriftlichem Kaufvertragsabschluss kann der Käufer nicht mehr vom Kaufvertrag zurückgetreten. Grund hierfür ist die nach Abschluss des Kaufvertrages beauftragte Maßanfertigung an den Lieferanten, wo auch zwischen Munich White und unserem Lieferanten nicht mehr vom Vertrag zurückgetreten werden kann.

3. Preisgestaltung, Preise und Zahlung

3.1 Der ausgewiesene Verkaufspreis beinhaltet keine Änderungen am Brautkleid. Änderungen können durch die Schneiderin des Kunden ausgeführt werden oder durch eine empfohlene Schneiderin des Verkäufers.

3.2 Der Kaufpreis ist spätestens mit Vertragsschluss zur Zahlung fällig. Wir sind berechtigt, Vorkasse – auch in Höhe des vollständigen Kaufpreises – zu verlangen; dies gilt insbesondere bei Maßanfertigungen oder individuellen Anpassungen des Kaufgegenstandes auf Käuferwunsch.

3.3 Die Bezahlung der Waren erfolgt per Barzahlung, EC- oder Kreditkarte. Wir behalten uns das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten zu akzeptieren oder auszuschließen.

3.4 In unseren Preisen sind die Verpackungskosten und die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten; Liefer- und Versandkosten sind in unseren Preisen jedoch nur enthalten, wenn hierüber eine gesonderte Vereinbarung mit Ihnen getroffen worden ist.

3.4 Sofern wir mit Ihnen nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben, ist der von Ihnen geschuldete Kaufpreis ohne Abzug zu bezahlen.

3.5 Geraten Sie mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Wir behalten uns insoweit vor, auch einen höheren Schaden nachzuweisen.

4. Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht

Sie sind zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche nur berechtigt, wenn Ihre Forderungen rechtskräftig festgestellt wurden, wir diese anerkannt haben oder wenn Ihre Forderungen unstreitig sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche sind Sie auch berechtigt, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend machen. Als Käufer dürfen Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.

5. Lieferung, Liefer- und Leistungszeit

5.1 Die Lieferung/Übergabe des Kaufgegenstands an den Käufer erfolgt in unserem Ladengeschäft.

5.2 Unsere Liefertermine oder Lieferfristen sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, diese sind zwischen Ihnen und uns ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden.

5.3 Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.

5.4 Sie können uns vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Falls wir einen ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Liefertermin oder eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus einem anderen Grund in Verzug geraten, so müssen Sie uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung unserer Leistung setzen. Wenn wir diese Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so sind Sie berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

5.5 Vorbehaltlich der Einschränkungen unter nachfolgender Ziffer 6 haften wir Ihnen gegenüber im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt, oder Sie infolge eines Lieferverzugs, den wir zu vertreten haben, berechtigt sind, sich auf den Fortfall Ihres Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.

5.6 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern Ihnen dies zumutbar ist.

5.7 Veränderungen der Lebensumstände beim Kunden, insbesondere der Ausfall eines Hochzeitstermins oder auch eine Schwangerschaft, lassen die Verpflichtungen des Kunden aus dem Kaufvertrag unberührt.

6. Rechte bei Verzug und Mängeln; Haftung

6.1 Stoff ist ein lebendiger Werkstoff und kann sich trotz sorgfältigster Verarbeitung, auch unter Zugrundelegung gleicher Maße, aus vielerlei Gründen von Fall zu Fall anders verhalten. Es können daher geringe Abweichungen in Qualität, Farbe und Passform auftreten, die technisch nicht vermeidbar sind. Handelsübliche oder geringe, nach aktuellem Produktionsstand und/oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen bei Qualität, Farbe, Breite, Gewicht, Ausrüstung oder Design, wie z. B. bei Material, Drapierung, Spitze, Verzierung, oder Änderungen der Größen und Maße des Kunden im Vergleich zu den Größen und den Maßen bei Bestellung bzw. Kauf (z. B. aufgrund einer Schwangerschaft) stellen keinen Mangel dar und führen nicht zu Mängelrechten des Kunden.

6.1.1 Reklamationen aufgrund von Fehler, Mängel oder Defekten in den Produkten werden nach 8 Werktagen nach Erhalt derselbigen an Munich White nicht akzeptiert. Die fehlerhaften beanstandeten Produkte erstrecken sich nach dem Ermessen von Munich White. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für Änderungen, die er eigenmächtig, selbständig und außerhalb des Änderungsprozesses mit Munich White an den Produkten ausführt.

6.2 Sie sind verpflichtet, die Ware bei Übergabe zu prüfen. Die rügelose Entgegennahme einer von Ihnen als mangelhaft erkannten Ware führt zu einer ändernden Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware. Damit erkennen Sie die Beschaffenheit der Ihnen übergebenen Ware als vertragsgemäß an.

6.3 Soweit der gelieferte Gegenstand – vorbehaltlich der Einschränkungen unter vorstehenden Ziffern 6.1 und 6.2 – nicht die zwischen Ihnen und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die Sie nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.

6.4 Die Nacherfüllung erfolgt nach Ihrer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung neuer Ware. Dabei müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gewähren. Sie sind während der Nacherfüllung nicht berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Haben wir die Nachbesserung zweimal vergeblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, sind Sie nach Ihrer Wahl berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei einem unerheblichen Mangel, bei dem die Kosten seiner Beseitigung im Verhältnis zum Kaufpreis geringfügig sind, steht dem Käufer kein Rücktrittsrecht zu.

6.5 Liefern wir zum Zwecke der Nacherfüllung einen mangelfreien Kaufgegenstand, können wir vom Käufer Rückgewähr des mangelhaften Kaufgegenstands verlangen.

6.6 Sie können Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Unberührt bleibt Ihr Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der folgenden Absätze geltend zu machen.

6.7 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist, haften wir uneingeschränkt nach dessen Vorschriften.

6.8 Wir haften auch im Rahmen einer Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie, sofern wir eine solche bezüglich des gelieferten Gegenstands abgegeben haben. Treten Schäden ein, die zwar darauf beruhen, dass die von uns garantierte Beschaffenheit oder Haltbarkeit fehlt und treten diese Schäden jedoch nicht unmittelbar an der von uns gelieferten Ware ein, so haften wir hierfür nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von unserer Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie umfasst ist.

6.9 Beruht ein Schaden aufgrund von Verzug oder wegen eines Mangels auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Käufer regelmäßig vertrauen dürfen, so ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Das Gleiche gilt, wenn Ihnen Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen.

6.10 Weitergehende Haftungsansprüche gegen uns bestehen nicht und zwar unabhängig von der Rechtsnatur der von Ihnen gegen uns erhoben Ansprüche. Hiervon unberührt bleibt unsere Haftung nach vorstehender Ziffer 6.6.

6.11 Von der Mängelhaftung ausgenommen sind Störungen, die aus Mängeln oder Unterbrechungen der Informations- und/oder Kommunikationstechnologie oder der Kommunikationswege entstehen.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag unser Eigentum. Der Käufer muss die Vorbehaltsware pfleglich behandeln. Vor Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne unsere ausdrückliche Einwilligung nicht zulässig.

7.2 Sofern sich der Käufer vertragswidrig verhält – insbesondere, sofern er mit der Zahlung der geschuldeten Entgeltforderung in Verzug gekommen ist –, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem wir eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt haben. Sofern wir die Vorbehaltsware bei Teilzahlungsgeschäften mit Verbrauchern zurücknehmen, stellt dies bereits einen Rücktritt vom Vertrag dar. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. Ebenfalls einen Rücktritt vom Vertrag stellt es dar, wenn wir die Vorbehaltsware pfänden. Von uns zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir verwerten. Der Erlös der Verwertung wird mit denjenigen Beträgen verrechnet, die uns der Käufer schuldet, nachdem wir einen angemessenen Betrag für die Kosten der Verwertung abgezogen haben.

7.3 Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und muss uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Sofern der Dritte die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Käufer.

8. Weitere Bedingungen

8.1 Anproben des Kaufgegenstandes sind nur in unserem Ladengeschäft möglich. Gebuchte Anprobetermine sind verbindlich. Wird der Termin nicht vorher unter Einhaltung einer Frist von 48 Stunden in Schriftform oder mündlich abgesagt, berechnen wir hierfür € 100,00 beim „Munich White Special“ Termin und beim „Munich White VIP“ Termin € 150,00. 

8.2 Die Anprobe (Paket: Munich White Special) von 120 Minuten beinhaltet die Teilnahme von max. 3 Begleitpersonen. Sollten zum vereinbarten Anprobetermin mehr wie 3 Begleitpersonen erscheinen, behalten wir uns das Recht vor, diesen Termin als VIP-Termin mit einer Pauschale von € 150,00 separat in Rechnung zu stellen. 

8.3 Der VIP-Termin ist kostenpflichtig und wird pauschal mit € 150,00 in Rechnung gestellt. Bei Kauf der Ware mit einem Wert von mindestens € 1.500,00, wird dem Kunden die VIP-Pauschale mit € 50,00 zurückerstattet. Zu diesem Termin können maximal 6 Begleitpersonen zugelassen werden.

8.4 Die Anfertigung von Aufnahmen (z. B. Fotos, Videos) unserer Ware während einer Anprobe ist erst nach Kaufvertragsschluss erlaubt.

8.5 Nach Eintreffen des bestellten und gekauften Brautkleides, muss der Käufer binnen 4 Wochen einen Anprobetermin zwecks Änderungsvornahme durch eine Schneiderin der Wahl des Käufers, umgesetzt werden. Bei Verzug werden für jede Woche der Einlagerung EUR 10,00 in Rechnung gestellt.

8.6 Nicht abgeholte Brautkleider nach einem vereinbarten Abholtermin fallen ab 14 Tage danach, unter den „Annahmeverzug“. Das Risiko für eine Beschädigung geht nach dem vereinbarten Abholtermin auf den Käufer über. Wird die gesetzliche Frist von 14 Tagen nicht eingehalten, hat der Verkäufer das Recht, die Erfüllung des Vertrages vom Käufer zu fordern oder vom Vertrag zurückzutreten und das Brautkleid anderweitig zu verkaufen. Dem Verkäufer steht das Recht zu, von Käufer den durch den Annahmeverzug entstandenen Schaden zu fordern.

8.9. Die Stornierung von Bestellungen durch den Kunden werden in keinem Fall akzeptiert. Bei fehlerhaften Bestellungen oder Bestellungsänderungen kommen entsprechend folgende Bestimmungen und Fristen zur Anwendung: a) Der Kunde informiert Munich White innerhalb eines (1) Werktags nach Bestellung über jegliche Fehler in der Bestellung/im Kaufvertragsabschluss. Munich White haftet nicht für Fehler in der Bestellung/im Kaufvertragsabschluss, wenn der Kunde nicht innerhalb dieser Frist sachgerecht über mögliche Fehler informiert hat; b) Innerhalb einer Frist von fünf (5) Werktagen ab Erhalt der Auftragsbestätigung/ Kaufvertragsabschluss kann der Kunde seine Bestellung ändern, sofern diese Änderung keine Stornierung einschließt.

8.10 Name Munich White: Es ist das ausschließliche Eigentum von Munich White. Der Name von Munich White und seinem Warenzeichen, Markennamen, Logo, urheberrechtlich geschützten Materialien, Designs, Modelle, Fotografien, Domain-Namen und damit verbundene soziale Netzwerk-Nutzerkonten.

8.11 Verarbeitung Ihrer Daten und die unserer Mitarbeiter: Munich White teilt Ihnen mit, dass die personenbezogenen Daten der den vorliegenden Vertrag unterzeichnenden Personen – sowie die von jenen Angestellten, die an der vertraglichen Bindung teilnehmen – verarbeitet werden, um die im Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zu erfüllen. Die persönlichen Daten werden während der von der geltenden Gesetzgebung vorgeschriebenen Mindestaufbewahrungsfrist gespeichert, und in jedem Fall bis zum Ablauf der letzten Verjährungsfrist von administrativen, strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Handlungen.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Auf unseren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

9.2 Sind einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.

Stand 15.08.2022